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ABL – Gemeinderatsfraktion
02.05.2015

An die
Stadtverwaltung Achern
z. Hd. Herrn Oberbürgermeister
Klaus Muttach
Rathaus 77855 Achern


Städtisches Biotopmanagement



Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Muttach,

in einem umfangreichen Diskussionspapier zum Arten – und Biotopschutz in der Großen Kreisstadt Achern, hat die ABL 2012 zu insgesamt sieben naturschutzrelevanten Themenfeldern ihre Position dargelegt und Entwicklungsschritte skizziert.

In den Themenbereichen „Schutzgebiete“ und „ Biotopverbundsystem/ Biotopmanagement“ wiesen wir eindringlich auf die Notwendigkeit eines umfassenden Biotopmanagements hin.
Zweifellos stellen die ca. 300 – durch Kartierung und Bewertung – auf der Gesamtgemarkung beschriebenen Einzelbiotope das Rückgrat der kommunalen Naturschutzarbeit dar. Ca. 75% dieser auf öffentlichen und privaten Flur – und Waldflächen liegenden Biotope sind durch den § 32 Landesnaturschutzgesetz rechtlich geschützt.

Für den Erhalt, die Pflege und Verbesserung, sowohl der „freien“, als auch der durch das Gesetz geschützten Ökoflächen liegen zahlreiche Maßnahmenkataloge in verschiedenen Planwerken vor.
Nach unserem Kenntnisstand existiert ein städtisches Biotopkataster (mit GIS) bei allen Ortsverwaltungen und dem Umweltamt zur Einsichtnahme und Beratung bereit. Dies gilt auch für die privaten Biotopflächen.
Angesichts zweier jüngst – mehr durch Zufall als durch systematische Beobachtung – festgestellten Eingriffe in klassifizierte Biotope, stellt sich die Frage nach der Effizienz der örtlichen Biotopschutz-arbeit.
Auf Fautenbacher Gemarkung befinden sich im Gewann „Eicberg/ Langenthal“ unter der Biotopnummer 371 drei Biotopstrukturen ( Hecken, Feldgehölze und Böschungen).

a) Auf dem c. 30ar großen Flurstück Nr. 341 wurden auf dem östlich abfallenden Böschungsbereich auf einer Länge von ca. 120m und einer Breite von ca. 5m der gesamte Gehölzbestand abgesägt. Es dürfte kein Zweifel darüber bestehen, dass ein derart flächenhaftes Auf – den Stock – Setzen der naturkundfachlichen Gehölzpflege in einem klassifizierten Biotop widerspricht. Explizit ist in entsprechenden Pflegeanweisungen aufgeführt: „Die Hecken sollten in langjährigen Abständen abschnittsweise auf den Stock gesetzt werden.

b) In ca. 50m Entfernung wurde im zweiten Teilbereich ( FlStNr. 324/1, 323/1, 322/1, 321/1 und 320/1) des Biotops 371 der Schutzcharakter durch wilde Ablagerungen von Betonsteinen und sichtbar jahrelangen Verfüllungen mit Holzabraum beeinträchtigt.

Ausgehend von dieser Sachlage bitten wir die Verwaltung um Stellungnahme zu diesen Vorgängen. Des Weiteren stellen wir den Antrag darzustellen, wie durch ein effizientes und umfangreiches städtisches Biotopmanagement ein wirksamer Schutz der klassifizierten Biotope auf unserer Gemarkung gewährleistet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Jutta Römer